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BESUCHSREGELUNG IN UNSEREN EINRICHTUNGEN GEM. CORONA-SCHUTZVERORDNUNG

Aktuelle Informationen 01.12.2021 Testpflicht für alle Besucher

Alle Besucher dürfen die Pflegeeinrichtungen in NRW ab sofort nur noch mit einem aktuellen negativen Schnelltest (max. 24 Std. alt) betreten (Anordnung durch die Landesregierung).

Wir bitten Sie eindringlich, sich vor dem Besuch zu unserer Entlastung in einer der öffentlichen
Teststellen testen zu lassen.

  • Betreten Sie die Einrichtung nur ohne Erkältungssymptome.
  • Bitte zeigen Sie das Testergebnis, den Impf- oder Genesenennachweis unaufgefordert vor.
  • Füllen Sie den Screening-Bogen komplett aus.
  • Schulkinder müssen in Ferienzeiten getestet werden. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht befreit.
  • Wir bitten Sie weiterhin beim Betreten der Einrichtung einen Mund-Nasenschutz zu tragen und die Abstandsregel (1,5 m) zubeachten.
  • Bitte vermeiden Sie den Aufenthalt in den Gemeinschaftsräumen.

In Ausnahmesituationen können Sie in der jeweiligen Einrichtung getestet werden. Die Testzeiten erfahren Sie in der Einrichtung. Die gewünschte Testung muss einen Tag vor dem
Besuch angemeldet werden. Bitte haben Sie auch für Wartezeiten Verständnis.

Bitte bedenken Sie, dass unsere personellen Ressourcen sehr knapp sind und durch das zusätzliche Testen von Besuchern weiter strapaziert werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis, Josef und Johannes Mersmann

 

BESUCHSREGELUNG IN UNSEREN EINRICHTUNGEN GEM. CORONA-SCHUTZVERORDNUNG

Aktuelle Informationen 01.12.2021 Testpflicht für alle Besucher

Alle Besucher dürfen die Pflegeeinrichtungen in NRW ab sofort nur noch mit einem aktuellen negativen Schnelltest (max. 24 Std. alt) betreten (Anordnung durch die Landesregierung).

Wir bitten Sie eindringlich, sich vor dem Besuch zu unserer Entlastung in einer der öffentlichen
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  • Bitte vermeiden Sie den Aufenthalt in den Gemeinschaftsräumen.

In Ausnahmesituationen können Sie in der jeweiligen Einrichtung getestet werden. Die Testzeiten erfahren Sie in der Einrichtung. Die gewünschte Testung muss einen Tag vor dem
Besuch angemeldet werden. Bitte haben Sie auch für Wartezeiten Verständnis.

Bitte bedenken Sie, dass unsere personellen Ressourcen sehr knapp sind und durch das zusätzliche Testen von Besuchern weiter strapaziert werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis, Josef und Johannes Mersmann

 

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Formular "Kurzscreening Corona"

Bringen Sie dieses Formular bitte ausgefüllt zum Besuch mit.

Kurzscreening Besucher

Vielfältige Unterstützung aus einer Hand

St. Anna - Verantwortung für Menschen im Kreis Warendorf und in Greven

Das Seniorenzentrum St. Anna bietet in den Orten Greven, Ostbevern, Telgte, Sendenhorst,  Beckum und Neubeckum umfangreiche Leistungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf an.

Von der seniorengerechten Wohnung und dem Betreuten Wohnen, über die Unterstützung und den Dienstleistungen in der eigenen Häuslichkeit, dem Besuch einer St. Anna Tagespflege, dem Leben in einer unserer Wohngemeinschaften bis hin zur Kurzzeitpflege und Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung:

Bei uns hat Jede und Jeder die Wahl wie er leben möchte.

Wir legen Wert darauf, dass Lebensqualität trotz Unterstützungsbedürftigkeit erhalten bleibt, ganz gleich, ob jemand zu Hause lebt, unser Gast ist oder auf Dauer in einer unserer Einrichtungen wohnt.

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Beratung und Anfragen:

  Für Ostbevern, Greven, Telgte & Sendenhorst  02532 958500

  Für Beckum und Neubeckum               02525 80600

Die Adressen und Telefonnumern der Angebote finden Sie hier:

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